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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 27 P 36/09 B   

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https://dejure.org/2010,21619
LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 27 P 36/09 B (https://dejure.org/2010,21619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - L 27 P 36/09 B (https://dejure.org/2010,21619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B (https://dejure.org/2010,21619)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 27 P 36/09
    Ist das Fortbestehen eines Versorgungsvertrages auf unbestimmte Zeit streitig, ist hiernach der Streitwert auf das Dreifache des Jahresumsatzes aus der sozialen Pflegeversicherung zu bemessen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 2008, B 3 P 2/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 47/16

    Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber den

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt zwar eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf eine zunächst einstweilen angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 48/16

    Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt zwar eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf eine zunächst einstweilen angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 49/16

    Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt zwar eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf eine zunächst einstweilen angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2010 - L 27 P 12/10

    Streitwert; Pflegedienst; Maßnahme

    Insofern ist gem. § 52 Abs. 2 GKG für jede einzelne der Maßnahmen ein Wert von 5.000,00 ? anzusetzen, denn der Sach- und Streitstand bietet keine genügenden Anhaltspunkte für eine konkrete anderweitige Bestimmung des Streitwertes; insbesondere legt er nicht eine Heranziehung des Jahresumsatzes für die Bestimmung des Streitwertes nahe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Juni 2009, L 27 B 105/08 P und vom 20. Mai 2010, L 27 P 36/09 B, beide zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - L 27 P 29/12

    Klage; Kündigung; Versorgungsvertrag; Rechtsschutzbedürfnis

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt zwar eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf eine zunächst einstweilen angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 15 P 48/15

    Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes trotz erheblicher Mängel

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf eine zunächst einstweilen angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2018 - L 15 P 68/18
    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt aber eine Reduzierung des Streitwertes mit Blick auf die zunächst nur einstweilig angestrebte Fortgeltungsdauer in Betracht (Vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - L 27 P 36/09 B ; Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Januar 2017 - L 15 P 49/16 B ER -).
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